Finanz und Wirtschaftsberatung GmbH
Bildwechsel Bildwechsel Bildwechsel
Betriebliche Altersvorsorge
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersversorgung und kann nur aus Anlass eines
Dienstverhältnisses eingerichtet werden.

Die Pensionskassenversorgung wird vom Arbeitgeber
(Versicherungsnehmer) für den Arbeitnehmer
(versicherte Person) abgeschlossen.

Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber; entweder direkt durch
ihn zugesagte Leistung (Arbeitgeberfinanzierung) oder
der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber,
dass ein Teil des Bruttogehaltes in Pensionskassenbeiträge
umgewandelt wird (Entgeltumwandlung).
Die Pensionskasse
HSP • Ernst Brauch Straße 62 • 68766 Hockenheim • Telefon 0 62 05 / 9 46 60